Danke !

Nachdem die von den KVen und KZVen gesetzte Bestellfrist für eGK-Terminal am 30. September 2011 ausgelaufen ist, kann für die nunmehr bestellten Geräte im Normalfall keine Erstattung mehr beantragt werden. Details erfahren Sie von Ihrer KV bzw. KZV.

Wir möchten den Abschluss der Aktion aber zum Anlass nehmen, uns bei unseren vielen Tausend Kunden zu bedanken, die in den letzten Monaten CARD STAR Terminals gekauft haben. Wie Sie teilweise selbst erfahren mussten, hat uns die überaus große Nachfrage nach den Geräten völlig überrascht und leider auch zu erheblichen Lieferverzögerungen geführt. Dies bitten wir nachträglich nochmals zu entschuldigen!

Mit dem Kauf unserer CARD STAR Terminals haben Sie sich für die derzeit innovativsten Geräte des Marktes entschieden, die Sie viele Jahre begleiten werden.

Auch wenn augenblicklich noch offen ist, wann die nächsten Schritte in die Telematik-Infrastruktur gegangen werden, sind unser Terminals schon heute darauf vorbereitet und werden auch diese maßgebliche Entwicklung problemlos bewältigen können.

Ihr Vertrauen in unsere Technik und unsere Mitarbeiter ist unsere Motivation, auch in Zukunft Ihr vertrauensvoller Begleiter zu sein! Vielen Dank!

Das Team der CCV Celectronic in Berlin und Korschenbroich




KBV bestätigt: Keine Sicherheitslücke!

24. Juni 2011

In ihren Informationen für die Praxis bestätigt die KBV nunmehr, dass es kein Sicherheitsrisiko für die PIN des elektronischen Heilberufsausweises gibt, wenn der Anwender auf die Eingabe im "sicheren PIN-Modus" achtet.

Die KBV stellt ferner fest, dass ein Sicherheits-Update der Terminals nicht notwendig ist und die Auslieferung der Kartenterminals wie geplant fortgesetzt wird.

Der Refinanzierungszeitraum für die Ausstattung der Praxen mit Kartenlesegeräten im Rahmen des Basis-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte läuft unverandert weiter bis zum 30. September 2011.

Die KBV folgt damit dem Ergebnis der Sicherheitsprüfung der "Steuerungsgruppe", bestehend aus Vertretern der gematik-Gesellschafter, des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der gematik.

KBV: Elektronische Gesundheitskarte: Kein Sicherheitsrisiko durch Software-Schwachstelle - Auslieferung der eHealth-BCS-Kartenterminals wie geplant

gematik: Ergebnispapier der Steuerungsgruppe Kartenterminals zum Prüfauftrag Kartenterminals

Ärztezeitung: Keine Sicherheitslücke bei Kartenlesern




Unser Angebot:


Stationäre Terminals Terminals für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)



Mobile Terminals Speichernde Terminals für Hausbesuch und Notfalleinsatz



Komplettpakete für jedes Einsatzszenario



Zubehör vom Kabel bis zum Praxisdrucker

 



Werksupdate verfügbar!


Alle seit Sommer 2006 gefertigten CARD STAR /medic2 wurden mit dem Versprechen ausgeliefert, auch zukünftig für die Online-Anwendungen der eGK einsetzbar zu sein. Dazu ist ein Werksupdate auf den eHealth-BCS-Standard notwendig.

Das Werksupdate wurde unter der Zulassungsnummer gematik_BCS_20090403_0008 von der gematik zertifiziert. Nach dem Werksupdate wird somit jedes CARD STAR /medic2 im Rahmen der Richtlinien erstattungsfähig durch KV bzw. KZV.

Bitte verwenden Sie für die Bestellung des Werksupdates ausschließlich unseren zum Download bereitstehenden Bestellschein.

Unser Werksupdate erfolgt im Vorabaustausch: Sie erhalten erst das neue Gerät von uns und senden uns nachfolgend Ihr Altgerät innerhalb von 7 Tagen zurück. Die Rücksendekosten (Porto) gehen zu Ihren Lasten.




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