3. Oktober 2010
Bekanntlich hatten sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits im November 2008 auf die Pauschalerstattungen für die zur Einführung der eGK benötigten Lesegeräte geeinigt.
Danach erhielten berechtigte Praxen im Bereich der KV Nordrhein für ein stationäres Lesegerät eine Gerätepauschale von EUR 430,00, eine Installationspauschale von EUR 215,00 und ggf. für ein mobiles Terminal weitere EUR 375,00. Die Erstattung von Geräten war für den Bereich der KV Nordrhein bis zum 31. Oktober 2009 befristet. Für Mitglieder der KZV Nordrhein hatte man die Frist bis zum 15. Dezember 2009 verlängert.
Für andere KVen und KZVen müssen die Erstattungspauschalen von Leistungsträgern und Leistungserbringern neu verhandelt und veröffentlicht werden. Diese Verhandlungen wurden inzwischen aufgenommen, nachdem durch das ab dem 1. August 2010 gültige GKV-Änderungsgesetz Rechtssicherheit zur verpflichtenden Online-Anbindung aller Leistungserbringer besteht.
Gleichermaßen ist offen, ob der Basis-Rollout nach dem ursprünglich beschlossenen "Zwiebelschalen-Modell" fortgesetzt werden soll oder gleichzeitig in allen KV-Regionen erfolgt.
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