Terminals für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

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Erstattungspauschalen noch offen

3. Oktober 2010

Bekanntlich hatten sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits im November 2008 auf die Pauschalerstattungen für die zur Einführung der eGK benötigten Lesegeräte geeinigt.

Danach erhielten berechtigte Praxen im Bereich der KV Nordrhein für ein stationäres Lesegerät eine Gerätepauschale von EUR 430,00, eine Installationspauschale von EUR 215,00 und ggf. für ein mobiles Terminal weitere EUR 375,00. Die Erstattung von Geräten war für den Bereich der KV Nordrhein bis zum 31. Oktober 2009 befristet. Für Mitglieder der KZV Nordrhein hatte man die Frist bis zum 15. Dezember 2009 verlängert.

Für andere KVen und KZVen müssen die Erstattungspauschalen von Leistungsträgern und Leistungserbringern neu verhandelt und veröffentlicht werden. Diese Verhandlungen wurden inzwischen aufgenommen, nachdem durch das ab dem 1. August 2010 gültige GKV-Änderungsgesetz Rechtssicherheit zur verpflichtenden Online-Anbindung aller Leistungserbringer besteht.

Gleichermaßen ist offen, ob der Basis-Rollout nach dem ursprünglich beschlossenen "Zwiebelschalen-Modell" fortgesetzt werden soll oder gleichzeitig in allen KV-Regionen erfolgt.


Werksupdate verfügbar!


Alle seit Sommer 2006 gefertigten CARD STAR /medic2 wurden mit dem Versprechen ausgeliefert, auch zukünftig für die Online-Anwendungen der eGK einsetzbar zu sein. Dazu ist ein Werksupdate auf den eHealth-BCS-Standard notwendig.

Das Werksupdate wurde unter der Zulassungsnummer gematik_BCS_20090403_0008 [104 KB] zugelassen. Nach dem Werksupdate wird somit jedes CARD STAR /medic2 im Rahmen der Rictlinien erstattungsfähig durch KV bzw. KZV.

Unseren Kunden steht das Werksupdate ab sofort zur Verfügung. Bitte verwenden Sie für die Bestellung ausschließlich unseren zum Download bereitstehenden Bestellschein. [41 KB]


Bitte besuchen Sie uns

vom 17. bis 20. November 2010
Halle 15 Stand G05




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